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In der „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“, die 2006 in Kraft getreten ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) festgelegt. Die Einführung eines einrichtungsinternen QM ist verbindlich, eine Zertifizierung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Dennoch gibt es gute Gründe für eine Praxis, eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), sich nach der Einführung eines QM-Systems zertifizieren zu lassen: Die Zertifizierung ist ein wichtiger Schritt, um die Umsetzung des Verfahrens durch einen neutralen Dritten zu überprüfen, und motiviert die Mitarbeiter, da sie die Qualität ihrer Arbeit darlegen können. Zudem erschließt sich durch den „Blick von außen“ weiteres, wichtiges Verbesserungspotential. Für Externe wie Patienten, Versicherte und Vertragspartner dient das Zertifikat als sichtbares Zeichen, eine Einrichtung vorzufinden, in der wesentliche Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

 

Das Zertifikat von Stiftung Praxissiegel e. V. erhalten Einrichtungen, die ein QM-System erfolgreich durchlaufen haben und definierte Anforderungen erfüllen. Zum gegenwärtig akkreditierten QM-System „Europäisches Praxisassessment (EPA)“ gehören verschiedene Bestandteile, wie ein strukturiertes Selbstassessment, eine Mitarbeiter- und Patientenbefragung, eine Begehung der Räumlichkeiten (Visitation) sowie Interviews und Feedbackgespräche im Team. Entschließt sich eine Einrichtung für die Zertifizierung nach dem EPA-Verfahren, müssen zunächst alle zuvor genannten Bestandteile ordnungsgemäß absolviert werden. Weiterhin muss die Einrichtung mindestens 50% der im Verfahren angewandten Indikatoren erreichen und besonders relevante Indikatoren erfüllen.

 

Anbieter von EPA in Deutschland ist das wissenschaftliche AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Die Begehung der Einrichtungen erfolgt durch Visitoren. Sie geben dem Team Feedback und unterstützen bei der Planung qualitätsfördernder Aktivitäten. Bezüglich der Zertifikatvergabe geben sie der Einrichtung eine Rückmeldung, ob die Zertifizierungskriterien erfüllt werden.


Zielgruppen

Um den spezifischen Anforderungen einer Facharztpraxis oder eines MVZ gerecht zu werden, wurde das EPA-Ursprungsmodell für Hausärzte für einzelne Facharztgruppen modifiziert und ggf. entsprechend erweitert. Gegenwärtig sind Zertifizierungen möglich auf der Grundlage von:

  • EPA Hausarzt
  • EPA Kinder- und Jugendmedizin
  • EPA Zahnmedizin 
  • EPA Facharzt (für Ärzte sonstiger Fachrichtungen, z. B. Augenheilkunde, Gynäkologie, Orthopädie)
  • EPA für Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Einrichtungen, die eine Zertifizierung anstreben, sollten sich frühzeitig im Verfahren über die zu erfüllenden Kriterien informieren (siehe Dokumente "Zertifizierungskriterien").


Datenschutz, Datensicherheit und Arbeitsstättenverordnung

Im Rahmen von EPA werden Teilaspekte zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Arbeitsstättenverordnung behandelt. Neben diesen Themen umfasst die EPA-Visitation eine Vielzahl anderer praxisrelevanter Bereiche. Die EPA-Visitation und die Zertifizierung durch Stiftung Praxissiegel e. V. sind daher nicht darauf ausgerichtet, eine speziell auf die Überprüfung von Datenschutz und Datensicherheit oder der Arbeitsstättenverordnung bezogene Begehung oder Begehung durch Arbeitsschutzfachleute zu ersetzen.



Zertifizierungskriterien

für Arztpraxen (Hausarzt, Facharzt, Kinder- und Jugendmediziner) 
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Zertifizierungskriterien

für Zahnarztpraxen 
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Zertifizierungskriterien

für MVZ, Gesundheitszentren und fachübergreifende Gemeinschaftspraxen 
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Letzte Aktualisierung: 04.02.2010 © 2004 Stiftung Praxissiegel e. V.
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