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Visitoren spielen bei der Qualitätsentwicklung und -darlegung in der ambulanten Versorgung eine zentrale Rolle. Beim Besuch der Praxen überprüfen sie, ob wichtige Qualitätsstandards eingehalten werden. Sie haben die Aufgabe, dem Praxisteam Rückmeldungen über Stärken und Schwächen der Praxis zu geben und unterstützen bei der Planung qualitätsfördernder Aktivitäten.  

 

Visitoren müssen deshalb über detaillierte Kenntnisse der ambulanten Versorgung und des Qualitätsmanagements verfügen und dieses fachlich und persönlich überzeugend nach außen vertreten und umsetzen können. Um dies zu gewährleisten, hat Stiftung Praxissiegel e. V. persönliche Voraussetzungen sowie Qualifikationsanforderungen für die Visitorentätigkeit festgelegt, die für die Akkreditierung bzw. Reakkreditierung erfüllt sein müssen. Zusätzlich zu den Anforderungen muss der Visitor an einem Visitorentraining teilnehmen.

  

Mit der Akkreditierung wird der Antragsteller als EPA-Visitor zugelassen und kann Praxen nach den jeweils gültigen Regelungen visitieren. Die Akkreditierung ist drei Jahre gültig. Wünscht der Visitor eine Verlängerung, muss er einen Antrag auf Reakkreditierung stellen.

 



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Akkreditierungskriterien für Visitoren


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Akkreditierungsantrag für Visitoren


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Akkreditierungsantrag für Visitoren

- Zahnarztpraxen -

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Reakkreditierungsantrag für Visitoren


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Reakkreditierungsantrag für Visitoren

- Zahnarztpraxen -

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Letzte Aktualisierung: 02.10.2009 © 2004 Stiftung Praxissiegel e. V.
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