Um ein Zertifikat von Stiftung Praxissiegel e. V. zu erhalten, müssen Arztpraxen bestimmte Kriterien erfüllen. Zu Beginn steht die ordnungsgemäße Durchführung aller Elemente des EPA-Verfahrens. Hierzu gehören:
- ein schriftliches Selbstassessment
- eine schriftliche Befragung der Mitarbeiter* und Patienten (ggf. Zuweiser)
- eine Praxisbegehung durch einen akkreditierten Visitor
- ein Interview des Visitors mit dem hauptverantwortlichen Arzt
- sowie eine durch den Visitor moderierte Teambesprechung inkl. Feedback und Erarbeitung von Veränderungen
Weiterhin muss eine Arztpraxis mindestens 50% der im Verfahren angewandten Indikatoren erfüllen (ca. 200); bei bestimmten Kriterien dürfen zudem keine Mängel in der Einrichtung festgestellt werden. Für die Systeme EPA Hausarzt, Facharzt, Kinder- und Jugendmedizin gibt es insgesamt neun sicherheitsrelevante Kriterien (z. B. Impfung aller Mitarbeiter gegen Hepatitis B). Bei EPA Zahnmedizin sind es insgesamt sechs Kriterien, die in jedem Fall nachgewiesen werden müssen (siehe Dokument "Zertifizierungskriterien").
Welches der genannten EPA-Varianten in der Praxis angewendet wird, erfolgt in Absprache mit dem QM-Anbieter (hier: das AQUA-Institut). Bei den einzelnen fachgruppenspezifischen Systemen gibt es leichte Unterschiede: So zählt für Facharztpraxen zusätzlich eine Zuweiserbefragung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens. Bei Kinder- und Jugendmedizin ist die Durchführung einer speziellen Patientenbefragung für Kinder und Jugendliche bzw. deren Begleitpersonen erforderlich.